Tätigkeitsbereich
Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in
Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen
Familienangelegenheiten ein. Von Unternehmen werden Detektive oft für
Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung
von Schuldnern eingesetzt.
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Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt,
der jedoch originär eine
Bewachungsaufgabe wahrnimmt.
Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich
zu den
Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche
Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive
benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.In Großbritannien
haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen
gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den
Gerichtsvollziehern
vorbehalten. Aus diesem Grund genießen
britische Detektive einen weitaus
besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.